Einweihung der Gräber von 641 Rotarmisten in Polen am 14. April 2018

Ziel der Reise war das ca. 600 km von Berlin entfernte Proszowice. Die Fahrt der Desant-Delegation ging es über Forst ins Slask-Revier, vorbei an Wroclaw, Katowice und Krakau. Die Ausfahrt in Richtung Auschwitz mit seinem berüchtigten Vernichtungslager war nicht zu übersehen. Es gibt heute eine polnische Organisation, die heißt „KURSK“. In der Bundesrepublik Deutschland kann man diese Organisation ungefähr mit der „Kriegsgräberfürsorge“ vergleichen. In Proszowice, ein paar Kilometer hinter Krakau, liegt der besagte Friedhof.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde auf dem dortigen Friedhof eine Grabanlage für 641 gefallene sowjetische Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten errichtet, die bei der Befreiung ihr Leben gelassen haben. Dazu kam noch ein kleines Denkmal als Mahnmal. Der heutigen polnischen, russophoben Regierung sind solche Mahnmale ein Dorn im Auge. Daher erließ man vor einiger Zeit ein Gesetz, so wie es auch anschließend für Proszowice durchzusetzen war. Das Gesetz besagt, die jeweiligen Kommunen sind für das Beseitigen solcher Denkmäler verantwortlich, verbunden mit der Drohung, dass bei Nichtbefolgen dieses Gesetzes die polnische Regierung zu Lasten der jeweiligen Kommune diese Denkmäler selbst „beseitigen“ lässt. Aber in Proszowice hatte man anders geplant und gehandelt. In Verantwortung der Vereinigung „KURSK“ hat man zu Lasten der „Kursker“ eine neue, restaurierte Grabstätte hergerichtet.

Desant e.V., AVIKO und andere, auch polnische Organisationen, trafen sich zu dieser Einweihung. Die Anwesenheit des russischen Botschafters aus Warschau auf diesen Friedhof wertete den Anlass noch sehr deutlich auf. Es war dazu noch eine Freude, dass wir wieder unsere AVIKO-Freunde aus dem Kaliningrader Gebiet getroffen haben, die sehr zahlreich erschienen waren. Die Umarmungen waren sehr herzlich. Respekt und Achtung brachten die zahlreichen Redner zum Ausdruck, um den gefallenen Helden noch einmal die letzte Ehre zu erweisen. Zu diesen Rednern gehörte auch der Vorsitzende von Desant e.V., Alexander Kasanzev. Aber auch die Polen verneigten sich und ihre Symbole vor den 641 gefallenen Rotarmisten. Es waren Fernsehsender beider Länder anwesend, auch Radiosender hielten ihre Mikrofone hoch und wollten Interviews. Anscheinend hat man diese Neugestaltung der Gräber durch die Medien wirklich ernst genommen und somit richtigerweise gewürdigt. Allen Menschen bleibt die Hoffnung, dass in Zukunft weder russisches noch polnisches oder deutsches Blut vergossen wird.

 Jürgen Köhler, Berlin

PROCHOWICE Poland 2018

Einweihung der Gräber von 641 Rotarmisten in Polen am 14. April 2018

Ziel der Reise war das ca. 600 km von Berlin entfernte Proszowice. Die Fahrt der Desant-Delegation ging es über Forst ins Slask-Revier, vorbei an Wroclaw, Katowice und Krakau. Die Ausfahrt in Richtung Auschwitz mit seinem berüchtigten Vernichtungslager war nicht zu übersehen. Es gibt heute eine polnische Organisation, die heißt „KURSK“. In der Bundesrepublik Deutschland kann man diese Organisation ungefähr mit der „Kriegsgräberfürsorge“ vergleichen. In Proszowice, ein paar Kilometer hinter Krakau, liegt der besagte Friedhof. Nach dem 2. Weltkrieg wurde auf dem dortigen Friedhof eine Grabanlage für 641 gefallene sowjetische Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten errichtet, die bei der Befreiung ihr Leben gelassen haben.

Dazu kam noch ein kleines Denkmal als Mahnmal. Der heutigen polnischen, russophoben Regierung sind solche Mahnmale ein Dorn im Auge. Daher erließ man vor einiger Zeit ein Gesetz, so wie es auch anschließend für Proszowice durchzusetzen war. Das Gesetz besagt, die jeweiligen Kommunen sind für das Beseitigen solcher Denkmäler verantwortlich, verbunden mit der Drohung, dass bei Nichtbefolgen dieses Gesetzes die polnische Regierung zu Lasten der jeweiligen Kommune diese Denkmäler selbst „beseitigen“ lässt. Aber in Proszowice hatte man anders geplant und gehandelt. In Verantwortung der Vereinigung „KURSK“ hat man zu Lasten der „Kursker“ eine neue, restaurierte Grabstätte hergerichtet. Desant e.V., AVIKO und andere, auch polnische Organisationen, trafen sich zu dieser Einweihung. Die Anwesenheit des russischen Botschafters aus Warschau auf diesen Friedhof wertete den Anlass noch sehr deutlich auf. Es war dazu noch eine Freude, dass wir wieder unsere AVIKO-Freunde aus dem Kaliningrader Gebiet getroffen haben, die sehr zahlreich erschienen waren. Die Umarmungen waren sehr herzlich. Respekt und Achtung brachten die zahlreichen Redner zum Ausdruck, um den gefallenen Helden noch einmal die letzte Ehre zu erweisen. Zu diesen Rednern gehörte auch der Vorsitzende von Desant e.V., Alexander Kasanzev. Aber auch die Polen verneigten sich und ihre Symbole vor den 641 gefallenen Rotarmisten. Es waren Fernsehsender beider Länder anwesend, auch Radiosender hielten ihre Mikrofone hoch und wollten Interviews. Anscheinend hat man diese Neugestaltung der Gräber durch die Medien wirklich ernst genommen und somit richtigerweise gewürdigt. Allen Menschen bleibt die Hoffnung, dass in Zukunft weder russisches noch polnisches oder deutsches Blut vergossen wird.

Jürgen Köhler, Berlin

Finanzordnung des Vereins DESANT e.V.
§1.  Grundlagen.
1.1. Grundlage für die Regelungen in dieser Finanzordnung ist die Satzung des Vereins DESANT e.V. in der Fassung vom 16.09.2017.
1.2. Wesentlich für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitrags-pflichten, die in der Satzung und der Finanzordnung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen.
 
§2. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
2.1. Der Verein DESANT e.V. ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen.
2.2. Für den Verein DESANT e.V. gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip im Rahmen des aufgestellten Haushaltsplans.
 
§3. Spenden.
3.1. Spenden die dem Verein übergeben werden, verwendet DESANT e.V. nur im Sinne der Satzung und im vom Spender vorgegebenen Rahmen.
3.2. Der Spender erhält für seine Spende eine Spendenbescheinigung. Diese wird jedoch nur ab einen Betrag/Wert von 100,- € ausgestellt. Die Ausstellung der Spendenbescheinigung ist abhängig von dem aktuellen Status der Gemeinnützigkeit des Vereins.
 
§4. Haushaltsplan.
4.1. Für jedes Geschäftsjahr wird vom Vereinsvorstand eine grobe Haushaltsplan-Aufstellung empfohlen. Er bezieht sich dann hauptsächlich auf alle im betreffenden Geschäftsjahr geplanten Einnahmen und Ausgaben bezüglich Veranstaltungen, Beschaffungen, Gebühren, Mittel zur gegenseitigen Hilfe u.a., sowie alle erwarteten Finanzeinnahmen und -ausgaben umfassen.
4.2. Der Kassierer überwacht die Einhaltung des Haushaltplans und berichtet dem Vorstand in jeder Vorstandsitzung über seine Abwicklung, insbesondere bei zu erwartenden Abweichungen.
 
§5. Jahresabschluss.
5.1. Im Jahresabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr nachgewiesen werden. Im Jahresabschluss muss darüber hinaus eine Aufstellung über das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vereins enthalten sein.
5.2. Der Jahresabschluss ist vom Kassierer zur Jahresabschlussversammlung zu erarbeiten der zuvor von den gewählten Kassenprüfern gemäß §8 der Vereinssatzung geprüft wurde.
5.3. Die Kassenprüfer informieren über das Prüfergebnis die Mitglieder des Vereins auf der Jahresabschlussversammlung.
 
§6. Kassenprüfung.
6.1. Die Kassenprüfer der Revisionskommission prüfen die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung. Sie überprüfen, ob
-die Finanz- und Vermögensbestände den Angaben im Jahresabschluss entsprechen,
-die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und korrekt belegt sind,
-die Mittel wirtschaftlich verwendet wurden.
6.2. Die Kassenprüfung durch die Revisionskommission kann auch außerplanmäßig/unregulär vom Vorstand angeordnet werden und bedarf der Zustimmung von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern(mit Ausnahme des Kassierers) oder auf schriftlichen Antrag(auf den Namen des Ersten Vorstandsvorsitzenden) von mindestens zehn Vereinsmitgliedern und insgesamt nicht häufiger als einmal jährlich.
6.3. Die Kassenprüfer nehmen ihre Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch wahr. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
 
§7. Materielle Mittel des Verbandes.
7.1. Zur Erfassung der materiellen Mittel des Vereines ist vom Vorstand ein Inventar-Verzeichnis anzulegen, das vom Kassierer geführt wird. Der Kassierer wird bei der Führung dieser Liste vom Vereinsvorstand, wie vom erweiterten Vorstand bedingungslos unterstütz. Darin sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
7.2. Die Inventar-Liste muss enthalten:
-Anschaffungsdatum;
-Bezeichnung des Gegenstands;
-Anschaffungs- und Zeitwert sowie;
-Aufbewahrungsort;
7.3. Die Inventar-Liste ist jährlich zum Jahresabschluss aktualisiert, mit vorzulegen.
7.4. Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät und Inventar ist möglichst gewinnbringend zu veräußern. Über verschenkte Gegenstände ist ein Beleg anzufertigen.
 
§8. Verwaltung der Finanzmittel, Zahlungsverkehr.
8.1. Der Kassierer verwaltet die Vereinsfinanzen über ein einheitliches Vereinskonto und/oder eine Vereinskasse.
8.2. Zahlungen werden vom Kassierer nur geleistet, wenn im Rahmen des Haushaltsplanes noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen und die geplante Verwendung ausreichend begründet wurde. Auf Verlangen des Kassierers ist die geplante Verwendung ausführlich und schriftlich zu begründen.
8.3. Der Kassierer ist für die Einhaltung des Haushaltsplanes verantwortlich.
8.4. Über jede Einnahme kann und für jede Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss nach Möglichkeit den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag, evtl. die Mehrwertsteuer und den Verwendungszweck enthalten.
8.5. Die Verfügungsberechtigung (Zeichnungsrecht) über das Vereinskonto liegt lt. Satzung beim 1.Vorstandsvorsitzenden(bei Abwesenheit des 1. Vorstandsvorsitzenden beim 2. Vorstandsvorsitzenden, bei Abwesenheit des 2.Vorstandsvorsitzenden beim 3. Vorstandsvorsitzenden usw.) und beim Kassierer(bei Abwesenheit des Kassierers beim 1. Vorstandsvorsitzenden, bei Abwesenheit des 1.Vorstandsvorsitzenden beim 2. Vorstandsvorsitzenden usw.). Bei Verfügungen von Einzelbeträgen von mehr als 500,00 Euro (fünfhundert) ist die Zustimmung des  gesamten Vorstandes notwendig. Diese Zustimmung kann vorläufig per Telefon, Internet, e-mail, Internet-messenger u.a. eingeholt werden, muss aber bei erster Gelegenheit in schriftlicher Form verfasst werden.
 
§9. Inkrafttreten. 
Die Erarbeitung einer Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 16.09.2017  beschlossen und tritt mit ihrer Beschlussfassung durch den Vorstand am 02.12.2017 in Kraft.

 

 

AVIKO MUSEUM

Kaliningrad - Russland.

§ 3. Mitgliedschaft.   Satzung Desant e.V.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, kann aber auch Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) aufnehmen. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Über die Mitgliedschaft (Aufnahme / Ausschluss) entscheidet nur der Vereinsvorstand. Für jeden Mitgliedskandidaten kann eine Probezeit / Bewährungszeit auf Mitgliedschaft festgelegt werden. Jedes Mitglied erhält nach einer Bewährungszeit (wird für jedes Mitglied vom Vorstand individuell festgelegt) einen Mitliedsausweis mit Foto. Über den Mitgliedsausweis gibt es eine gesonderte Ordnung. (Mitgliedsausweisordnung)
§ 5. Beginn / Ende der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss  durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

News

Copyright © Desant e.V.

^