§1. Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen.
1.1. Die Aufnahmegebühr für alle natürlichen Personen beträgt EUR 15,00
1.2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für alle natürlichen Personen beträgt EUR 70,00
 
§2. Mitgliedsbeitrag für juristische Personen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für juristische Personen / Fördermitglieder auf Verhandlungsbasis festgelegt.
 
§3. Fälligkeit.
Die festgelegten Mitgliedsbeiträge werden jährlich einmal im voraus, bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres, erhoben. Eine andere Zahlungsweise ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vom Vorstand beschlossen werden. Im übrigen soll § 6 der Satzung gelten. Im Jahr des Beitritts eines Mitglieds ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem erfolgten Beitritt fällig.
 
§4. Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres.
Der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.
 
§5. Beitragsschuldner.
Ein Mitglied welches seinen Jahresbeitrag nicht wie in der Beitragsordnung vorgeschrieben überweist, ferner nach mindestens 2(zwei) Mahnungen seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachkommt, wird durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein DESANT e.V. ausgeschlossen. Des weiteren wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen dieses ehemalige Mitglied eingeleitet. Alle damit verbundenen Kosten trägt dann der säumige Beitragsschuldner.
 
§6. Ausnahmeregelung über die Beitragshöhe und Beitragsbefreiung für Mitglieder mit besonderem Status.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen, die zum 01. Januar des Geschäftsjahres den Nachweis erbringen einem sozialschwachen Personenkreis(wie z.B. Studenten, Arbeitslose, Rentner, Invalide mit Erwerbsunfähigkeit u.ä.) anzugehören, wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und beträgt derzeit EUR 50,00. Der Vorstand darf in Ausnahmefällen einzelne Vereinsmitglieder die einem sozialschwachen Personenkreis angehören und sich in einer schwierigen Lebenslage befinden zeitlich begrenzt oder endgültig von der Beitragspflicht befreien.
 
§7. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 12.01.2019. in Kraft.

Bankverbindung des Vereins Desant e.V. :

Geldinstitut:  Sparkasse Hannover
IBAN: DE17250501800910408912
BIC: SPKHDE2H
Empfänger: Verein Desant e.V.

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