§ 3. Mitgliedschaft.   Satzung Desant e.V.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, kann aber auch Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) aufnehmen. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Über die Mitgliedschaft (Aufnahme / Ausschluss) entscheidet nur der Vereinsvorstand. Für jeden Mitgliedskandidaten kann eine Probezeit / Bewährungszeit auf Mitgliedschaft festgelegt werden. Jedes Mitglied erhält nach einer Bewährungszeit (wird für jedes Mitglied vom Vorstand individuell festgelegt) einen Mitliedsausweis mit Foto. Über den Mitgliedsausweis gibt es eine gesonderte Ordnung. (Mitgliedsausweisordnung)
§ 5. Beginn / Ende der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss  durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

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